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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines

1. Unsere Angebote sind freibleibend.

Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Inhalt unserer Bestätigung ist allein für das Vertragsverhältnis maßgebend. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten in jedem Falle, sowohl für alle gegenwärtigen als auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten auch ohne unseren ausdrücklichen Widerspruch nur insoweit, als sie mit unseren Geschäftsbedingungen übereinstimmen.

2. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.

3. Der Besteller kann Rechte aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen.

4. a) Erfüllungsort ist Recklinghausen, wenn die Vertragsparteien Kaufleute sind. b) Gerichtsstand ist Recklinghausen, wenn - die Vertragsparteien Kaufleute sind. - die Vertragspartei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Diese Regelung gilt auch für Wechsel und Scheckverfahren. Sind die Parteien Kaufleute, so gilt die obige Zuständigkeit auch im Falle der Annullierung und des Rücktritts.

c) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen. Die deutsche Fassung dieser Bedingungen ist maßgebend.

Lieferung

5. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Unterlagen bleiben, auch bei Versendung, unser Eigentum. Wir behalten uns alle Urheberrechte daran vor. Die Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

6. Die zu unseren Angeboten und/oder unseren Auftragsbestätigungen gehörenden Unterlagen, insbesondere Abbildungen, sowie Leistungs- und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.

7. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Genehmigungen und Unterlagen vorliegen und alle dafür wesentlichen Fragen geklärt sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten bei rechtzeitiger Absendung der bestellten Gegenstände. Die Lieferfrist ist gehemmt, solange sich der Besteller mit einer seiner Leistungen im Rückstand befindet. Unvorhersehbare Hindernisse, wie z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen, und höhere Gewalt berechtigen uns, soweit sie die Vertragserfüllung erschweren oder auch nur teilweise unmöglich machen, nach unserer Wahl die Lieferfrist entsprechend herauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Vertragserfüllung unmöglich wird, oder wenn wir in Verzug geraten, vorausgesetzt, dass wir die Lieferung auch nicht innerhalb einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist bewirken. Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrundes zu erklären. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

8. Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % behalten wir uns vor.

9. Die Versendung der bestellten Gegenstände erfolgt auf Kosten des Bestellers in der vereinbarten Weise (ab Werk, frei deutsche Grenze, fob, cif u.a.). Wir übernehmen keine Gewähr für die Wahl der billigsten Versandart. Verpackungskosten trägt der Besteller, ebenso alle Spesen für eine auf seinen Wunsch abgeschlossene Transportversicherung. Kisten und Verschläge werden dem Besteller zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

10. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.

Mängel und Gewährleistung

11. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der Gewähr nach Erfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und der Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbrauchern die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten, reparierten Sachen sowie Reparaturen beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Ablieferung/Einbau der Ware.

Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

12. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir nach unserer Wahl das Recht, entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlosen Ersatz zu leisten.

Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Käufer seine Verpflichtungen uns gegenüber in gesetzlichem Umfang nicht erfüllt. Weitere Gewährleistungsansprüche des Käufers, insbesondere auch ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

13. Bei Bezug von Markenerzeugnissen gelten außer diesen allgemeinen Lieferungsbedingungen zusätzliche Bedingungen für den Verkauf von Markenerzeugnissen der betreffenden Hersteller. Diese zusätzlichen Bedingungen sind Bestandteil dieser allgemeinen Lieferungsbedingungen.

Jeder Fachhändler ist verpflichtet, sich vom Inhalt der besonderen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Hersteller von Markenerzeugnissen Kenntnis zu verschaffen. Sie stehen jederzeit zur Einsichtnahme in unseren Geschäftsräumen zur Verfügung und/oder können auch von uns angefordert werden.

Zahlung

14. Die Zahlung des Verkaufspreises erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum (Versanddatum) in bar, per Scheck oder durch Überweisung auf unsere Konten. Reparaturrechnungen sind sofort netto zahlbar. Aufrechnungen gegen unsere Kaufpreisforderungen oder entsprechende Zurückbehaltungsrechte des Bestellers sind, soweit diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ausgeschlossen. Wird uns nach Abschluss des Kaufvertrages eine ungünstige Finanzlage des Bestellers bekannt, so sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf frühere Vereinbarungen die sofortige volle Bezahlung des Kaufpreises oder hinreichende Sicherheitsleistung oder, wenn der Besteller unserem Verlangen nicht nachkommt, Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Eigentumsvorbehalt

15. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung oder aus sonstigem Rechtsgrund erwachsenen Forderungen gegen den Besteller vor. Wir bleiben Eigentümer der gelieferten Gegenstände, unabhängig von der Verarbeitungsstufe oder der Form, in der sie sich gerade befinden. Ein Eigentumserwerb des Bestellers nach § 950 BGB wird ausgeschlossen, da der Besteller eventuell Eigentum für uns erwirbt und alle Waren für uns lediglich verwahrt. Sollte eine Vereinigung oder Vermischung von Waren von uns mit Waren des Bestellers erfolgen, so überträgt uns der Besteller schon im Voraus das Eigentums- oder Miteigentumsrecht an den verbundenen Gegenständen und verwahrt diese sorgfältig für uns. Bei Verbindung oder Vermischung mit Waren Dritter bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

16. Der Besteller ist verpflichtet, uns die nach Ziffer 15 gehörenden Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.

17. Nehmen wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstände zurück, so gilt die Rücknahme nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies dem Besteller schriftlich anzeigen.

18. Der Besteller darf Gegenstände, an denen uns noch Eigentumsrechte zustehen, nur im ordnungsgemäßen

Geschäftsverkehr veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund beim Besteller entstehenden Forderungen, welche diese Gegenstände betreffen, tritt der Besteller hiermit in Höhe des Lieferpreises der Ware zuzüglich 20 % Aufschlag an uns zur Sicherung ab. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen abzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen freizugeben, soweit ihr Wert unsere Forderungen um 20 % übersteigt.

19. Der Besteller ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen uns sofort mitzuteilen.

20. Soweit im Lande des Bestellers für Übereignung der gelieferten Gegenstände oder der Sicherheiten besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften bestehen,

hat der Besteller für deren Erfüllung auf seine Kosten Sorge zu tragen.

21. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 15.04.2021

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